Vorratsdatenspeicherung

Mit rasa 2.8vds sind Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail), Anbieter von Internetzugangsdiensten, wie auch Anbieter von öffentlich zugänglichen Telefondiensten gut aufgestellt.
Rechtsgrundlage

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG eingeführt worden.

Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen und somit nichtig sind. Gespeicherte Daten seien unverzüglich zu löschen.

Es bleibt nun abzuwarten, mit welchen Modifikationen der Gesetzgeber künftig die EU-Richtlinie umsetzen wird.

rasa Vorratsdatenspeicherung

rasaVDS ist die Lösung der Firma GIS GmbH zur Vorratsdatenspeicherung. Basierend auf rasa28 wird rasaVDS die gesetzlichen Vorgaben abdecken, sobald die Grundlagen dafür durch den Gestzgeber geschaffen wurden.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in diesen Fragen ist Björn Inkermann Telefon (+49) 431 – 65715610.